|
Definition eines Handelsvertreters laut Wikipedia:
Der Handelsvertreter ist selbstständiger Unternehmer um zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen. Ein Handelsvertreter ist sowohl vom Absatzmittler als auch vom Reisenden zu unterscheiden.
Die Rechtsstellung des Handelsvertreters ist die eines Unternehmer. Der Handelsvertreter muss in Form einer Kapitalgesellschaft auftreten. Ein Eintrag in das HRA oder HRB ist für natürliche Personen als Handelsvertreter erforderlich. Ein Handelsvertreter ist zwingend Kaufmann im Sinne Gewerbescheins, egal ob es sich um eine haupt- oder nebenberufliche Tätigkeit handelt.
Der Handelsvertreter ist frei in der Gestaltung und der Bestimmung seiner Arbeitszeit. Diese persönliche Unabhängigkeit unterscheidet ihn vom abhängig beschäftigten Reisenden.
Der Handelsvertreter kann trotz Selbstständigkeit verpflichtet sein, Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu entrichten. Das ist dann der Fall, wenn
der Handelsvertreter mit seiner Tätigkeit regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt, dessen Arbeitsentgelt regelmäßig 400 Euro im Monat übersteigt und
der Handelsvertreter auf für einen Unternehmer tätig ist.
|